Renés Fotoblog

Veitshöchheim – Schloss und Rokokogarten

Ich würde Euch ja gern wie gewohnt ein paar Fotos an dieser Stelle zeigen. Aber die „Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen“ würde mir dies nur gegen Zahlung einer Gebühr iHv 59,50 € gestatten.

Eigentlich gibt´s davon eine Ausnahme für Veröffentlichung der „eigenen Erinnerungsfotos auf dem privaten Profil in Facebook oder in einer rein privaten Homepage“… Aber das sieht man in der (königlich) „Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen“ in meinem Blog genausowenig wie einen Reiseblog. Die Nichtkommerzialität war für sie kein Argument. Ich muss auch nicht verstehen, dass die Veröffentlichung auf Facebook (mit der damit verbundenen Teilrechtsübertragung an FB) kein Problem ist, aber eine Veröffentlichung in einem privaten nichtkommerziellem Blog wie meinem aus deren Sicht einen Rechtseingriff darstellt. Ich möchte die Diskussion hier nicht im Detail wiedergeben, da ich zwar in der Lage war, die einzelnen Argumente zu erfassen, aber kein System in der Argumentation erkennen konnte. Am Ende kamen dann die üblichen Plattitüden „besonders aus haushalts- und verfassungsrechtlichen Gründen“. Da weiß man, dass die Meinung feststeht und Argumente nichts mehr bringen.

Am Ende steht: „privat“ bedeutet in Bayern scheinbar etwas anderes als in meinem Sprachverständnis. Ich konnte mich auch nicht des Eindruckes erwehren, dass Knipsen O.K. ist, aber Fotografieren ein Problem darstellt.

Die Kommunikation würde ich als höflich im Ton und zügig einerseits aber königlich herrschaftlich in der Sache andererseits beschreiben.

Ich möchte jedem Fotografen raten, sich spätestens vor Veröffentlichung des Fotos (besser schon vorm Fotografieren, denn bereits die Verwendung eines Stativs scheint ein Problem darzustellen) darüber zu informieren, wie die „Bayerische Verwaltung der Staatlichen Schlösser, Gärten und Seen“ den eigenen Content einstuft. Foto@bsv.bayern.de


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